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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dr. Johannes Schnurr

§1 Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Beiträge und Leistungen (Text, Präsentationen, Beratungen, Analysen, Recherchen, Manuskripte, Vortragsinhalte etc. im Folgenden genannt „Material“). Das gelieferte Material verbleibt stets Eigentum von Johannes Schnurr (im Folgenden JS). Es wird vorübergehend dem Kunden/Besteller überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial oder zur internen Nutzung durch den Kunden ist gesondert zu vereinbaren. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich durch JS bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Tochterunternehmen oder Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

§2 Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§32 UrhG) bleibt unberührt. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind 14 Tage nach Rechnungsstellen zur Zahlung fällig. Sämtliche Materialen etc. sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – nicht an den Besteller gebunden, sondern können ohne weitere Rücksprache bei anderen Bestellern verwendet/adaptiert werden. Ist das Honorar einen Monat nach Ende dieser Rechnungsfrist nicht beglichen, werden Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. der Sparkasse Heidelberg berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt JS vorbehalten. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von JS genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

§3 Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JS erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung, der internen Weiterbildung etc. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. §34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JS nicht erfolgen.

 

Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JS nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen, Cloud etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen des Materials durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des §14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur intern und vertraulich verwendet werden. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält JS sich das Eigentums- und Urheberrecht vor. Wenn der Kunde den Auftrag storniert, ist dies schriftlich und binnen zwei Wochen mitzuteilen. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Eingriffe in das Material sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Ein Urhebervermerk im Sinne des §13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden.

§4 Angebot und Vertragsabschluss, Eigentumsvorbehalt

Die vom Besteller per Brief, Fax oder E-Mail abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. JS kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Seminare können bis zu zwei Wochen vor Termin kostenlos storniert werden, danach werden bei Ausfall 60% der Seminargebühren veranschlagt. Diese sind auf eine Nachholschulung nicht anzurechnen. Soweit die auf unserer Homepage, in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. JS behält sich das Eigentum an den gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor.

§5 Haftung, Kosten

Der Besteller haftet für das ihm überlassene Material. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungs-/Beratungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er JS von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Unterbleibt die Namensnennung von JS nach §13 UrhG oder verstößt der Besteller gegen §14 UrhG, so hat JS Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungs-/Beratungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat JS von der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

§6 Gewährleistung

Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen/Unterlagen. JS übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen/Unterlagen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit bzw. deren Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen JS und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen. Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber JS von allen damit verbundenen Kosten freizustellen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte an Beiträgen/Materialien an Dritte überträgt.

 

Der Auftraggeber wird durch diese AGB auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung für Berichterstattungen abzuschließen. JS haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails, PPT, Audio-Video-Dateien oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von JS. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

§7 Datensicherheit

Der Auftraggeber wird durch diese AGB darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder -ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die JS oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn der JS Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch den JS oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht von JS verletzt wurde.

Erfüllungsort

für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz JS